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Krankenfahrten

Zunächst mal die Frage was ist überhaupt eine Krankenfahrt?

Viele kranke und pflegebedürftige Menschen fahren zum Facharzt, zur Dialyse, zum Krankenhaus, zur Chemotherapie oder einer Fachklinik.

Da pflegende Personen aus dem Umfeld eine Fahrt zur Behandlung  nicht abdecken können muss meistens ein Taxi oder Mietwagen her. Unter bestimmter Voraussetzung übernimmt die Krankenkasse den Transport bzw. die Fahrt.

Aber die Grundlage für Transporte und Beförderungen ist jeweils die ärztliche Verordnung.

Gleich vorweg: Nicht immer sind Verordnungen von einer Genehmigung frei so dass die Kassen die Kosten für eine Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen immer übernehmen.

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben und nachher auf den Kosten sitzen bleiben, bitten wir vorerst uns zu kontaktieren. Gerne helfen wir bei der Klärung der Verordnung und der Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Um die Kosten für eine Fahrt erstattet zu bekommen muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen weil sonst der Versicherungsträger die Fahrtkosten nicht bezahlt. Diese wird vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt.

Ihre Versicherung zahlt die Krankenfahrten bei folgenden Leistungen die nicht Genehmigungspflichtig sind. Zum Beispiel bei :

  • voll -/ teil stationäre Behandlung
  • vor -/ nach stationäre Behandlungen
  • anderer Grund, zum Beispiel Fahrten zu stationären Hospizen
Fahrten für ambulante Behandlungen zahlt die Krankenkasse in folgenden Ausnahmefällen:

 

  • Die zu befördernde Person eine Einstufung in den Pflege-grad 3, 4 oder 5 hat (mit dauerhafter Einschränkung der Mobilität) oder
  • ebenso einen Schwerbehindertenausweis besitzt , mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder BL (blind) oder H (besonders hilfsbedürftig).
  • Ausnahmefälle bei Fahrten zur Dialyse oder einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie.

Die Krankenfahrten müssen VOR Antritt der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt sein.

Nicht für jeder weiß wie es funktioniert. Deshalb beraten Wir zu jederzeit und helfen gerne falls Sie fragen haben.

 

Fahrten zur Dialyse – Wer übernimmt die Kosten?

Eine Dialyse (Blutwäsche) ist anstrengend und nicht jeder Patient ist in der Lage, selbst zur Behandlung zu fahren. Weil oftmals müssen die Patienten mehrfach in der Woche zur Dialyse und es muss ein Krankentransport organisiert werden. Sofern es medizinisch erforderlich ist, zahlt auch hier die Krankenkasse die Fahrtkosten.

Hinweise zur Krankenbeförderung

Wir sind zugelassen für alle Krankenkassen
  • Dialyse Fahrten
  • Arzt Fahrten
  • Fahrten zur Chemotherapie
  • Krankenhaus Entlassung
  • Krankenhaus Einweisung
  • Fahrten zur Bestrahlung
  • Fahrten zur Reha / Kur Einrichtungen
  • Liegend Transport
  • Mit Rollstuhl oder auch im Tragestuhl

 

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